Die Begriffe „Schütze“ oder „Schützen“ gelten nachstehend auch für weibliche Teilnehmende.
1. Schiesszeiten
Samstag, 3. März 2012: 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr Sonntag,4. März 2012: 09.30 – 12.00 Uhr
2. Programm
Scheibe: A 5, Distanz 300 m, elektronische Trefferanzeige.
Schusszahl: 12. Schussfolge: 2 x 1 Schuss in je 30 Sek. einzeln gezeigt; 10 Schuss in 4 Minuten am Ende gezeigt.
Für nicht rechtzeitig abgegebene Schüsse wird 0 eingetragen. Störungen an der Waffe gehen zu Lasten des Schützen, ausser bei Materialbruch.
Stellung: Es gelten die Bestimmungen eines Schiessens der Gruppe B2 gemäss den gültigen Weisungen des SSV.
Zugelassen sind Karabiner und Langgewehre (Ringkorn gestattet), sowie Sturmgewehre 57 und 90. Freie Waffen und Standardgewehre sind nicht zugelassen.
3. Schiessbefehle
Auf dem Schiessplatz ist strengste Feuerdisziplin zu beachten, Karabiner und Sturmgewehre werden ohne Magazin getragen. Beim Karabiner und Sturmgewehr 90 ist zusätzlich der Verschluss offen zu halten. Die Magazine dürfen erst auf Kommando „laden““ eingesetzt werden.
Schiesskommando: Zum Schuss fertig, anschlagen, feuern, Ende Feuer.
Gewehrtaschen und Gewehrkoffer sind ausserhalb des Schiessstandes zu deponieren.
Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung der Schiessbefehle entstehen, lehnt die Organisation jede Verantwortung ab.
4. Gruppengrösse
Das Schiessen wird in Gruppen von 8 Schützen durchgeführt, Jungschützengruppen bestehen aus 5 Schützen. Die Stammsektionen beteiligen sich mit beliebig vielen Schützen am Sektionswettkampf, die in Gruppen von maximal 8 Schützen zu melden sind. Einzelschützen sind zum Wettkampf zugelassen. Die Gruppen haben grundsätzlich vollständig zum Schiessen anzutreten. Einzelschützen werden laufend eingeteilt.
5. Standblätter
Die Standblätter werden gruppenweise auf dem Schiessplatz abgegeben.
6. Munition
Die Gruppen beziehen die Munition gruppenweise. Der Bezug wird auf dem Standblatt vermerkt. Es darf nur die auf dem Platz abgegebene Munition verschossen werden. Zuwiderhandlungen werden mit Disqualifikation geahndet.