Definitive Meldung mit den Namen der Gruppenschützen bis am 21. Februar 2012 an Sonja Messer, Sandstrasse 67, 3302 Moosseedorf. Gruppenreservationen ohne namentliche Meldung der Schützen werden nach diesem Datum bei Bedarf annulliert.
Das Anmeldeformular kann auch über E-Mail angefordert und zurückgesandt werden, möglich ist ebenfalls eine Anmeldung über www.grauholzschiessen.ch
Gemeldete Schützen können durch Mitglieder der gleichen Gesellschaft ersetzt werden. Die Mutation ist vor dem Schiessen des ersten Gruppenschützen bei der Standblattausgabe vorzunehmen
3. Gruppenchef
Jede Gruppe bezeichnet einen Gruppenchef. Dieser ist für seine Gruppe verantwortlich, besorgt Munition und Standblätter und achtet auf das rechtzeitige Antreten seiner Gruppe.
4. Betrugsfälle
Betrugsfälle werden unnachsichtig geahndet. Die betreffenden Gruppen, Gesellschaften und Schützen werden nicht rangiert. Ihr Resultat wird gestrichen.
5. Betreten des Rechnungsbüros
Das Betreten des Rechnungsbüros ist allen Nichtbefugten untersagt.
6. Sicherheitsvorkehrungen
Die Vereinsvorstände und der Gruppenchef werden gebeten, die Schützen auf die Schiessbefehle gemäss Schiessplan und die vorstehenden Bestimmungen aufmerksam zu machen. Die Sicherheitsvorschriften gemäss SSV sind jederzeit zu beachten. Allfällige Reklamationen sind bis am 11. März 2012 an den Verbandspräsidenten zu richten.
7. Finanzielles
Die Gastgruppen entrichten ein Doppelgeld von Fr. 184.- (inkl. Munition) pro Gruppe, die Jungschützengruppen Fr. 80.- (inkl. Munition) pro Gruppe. Einzelschützen der Gastsektionen zahlen Fr. 23.- (inkl. Munition).
Pro Schütze der Stammsektionen werden Fr. 18.- erhoben. Die übrigen Kosten werden den Stammsektionen gemäss Statuten verrechnet.
Die Doppelgelder sind auf dem Schiessplatz bei der Standblattausgabe zu bezahlen.
8. Ranglisten
Allen Gabenberechtigten und Gruppenchefs werden die Ranglisten zugestellt. Im weiteren sind die Resultate auch im Internet abrufbar, unter www.grauholzschiessen.ch oder www.oassv.ch/Resultate.